Kinderrechte

 

 

Kinder haben Rechte!

Der 20. November 1989 ist ein ganz besonderer Tag in der Geschichte der Kinderrechte. Die Vereinten Nationen verabschiedeten die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen in schriftlicher Form festhalten sollte. Bis heute zählt die Kinderrechtskonvention zu den meist ratifizierten Menschenrechtsverträgen. Alle Mitgliedstaaten der Welt - außer die USA - haben die Kinderrechtskonvention anerkannt und in ihrem Land für gültig erklärt. Am 5. April 1992 ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder auch in Deutschland in Kraft getreten. Die Kinder als Rechtsträger stehen im Fokus der Konvention, welche 54 Artikel zur Gewährleistung der Kinderrechte beinhaltet. Hier sind die zehn wichtigsten Rechte für Kinder und Jugendliche dargestellt:

Recht auf Gleichheit

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gleiche Chancen und Behandlung!
Kein Kind darf benachteiligt werden, weil es eine andere Meinung, Religion, Hautfarbe, Behinderung hat oder weil es ein Mädchen oder ein Junge ist.

Recht auf Gesundheit
Kinder haben das Recht alles zu bekommen, was sie für eine gute Entwicklung brauchen und ihnen steht es zu gesund aufzuwachsen!
Das heißt, dass Kindern z.B. Geld für gesundes Essen zusteht und wenn sie krank sind, sollte dafür gesorgt werden, dass es ihnen bald wieder besser geht.

Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht zur Schule zu gehen und alles zu lernen, was sie für ihr Leben brauchen!
Jeder muss die Möglichkeit haben in die Schule zu gehen.

Recht auf Spiel

Freizeit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben!
Jedes Kind hat das Recht zu spielen. Hierfür brauchen sie eine geeignete Umgebung, in der nicht gleich jeder schimpft, wenn es einmal zu laut wird.

Recht auf elterliche Fürsorge
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf beide Elternteile und ein sicheres zu Hause!
Auch wenn sich die Eltern getrennt haben, darf ein Kind zu Mama und Papa Kontakt haben.

Recht auf Privatsphäre

Kinder haben das Recht auf eine Privatsphäre und respektvolle Behandlung!
Eltern, Lehrer oder andere Personen dürfen nicht die Briefe oder Tagebücher eines Kindes lesen.

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen!
Niemand darf sie seelisch oder körperlich verletzen und quälen. Es darf auch kein Kind sexuell belästigt werden!

Recht auf Betreuung bei Behinderung
Kinder mit Handicap haben das Recht, besondere Unterstützung zu erhalten!
Sie sollen so gut wie möglich aufwachsen und am ganz normalen Leben teilnehmen können, so wie alle Kinder.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, ist ganz besonderer Schutz zu bieten!
Alle Länder müssen dafür sorgen, dass dieses Recht gewährt wird.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Alle Kinder dürfen ihre Meinung sagen!
Kinder müssen gefragt werden, wenn es um Dinge geht, die sie betreffen. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, dass sie sich nötige Informationen beschaffen und damit eine eigene Meinung bilden können. Die Meinung der Kinder muss berücksichtigt werden!

Zum Nachlesen aller Artikel der UN-Kinderrechtskonvention:

Fragen ans Kinderbüro?